München, 9.2.2009
Der Bezirkstag von Oberbayern schreibt die zukünftige Stromversorgung zum nächstmöglichen Termin neu aus.
Neben dem Preis als Kriterium werden folgende Kriterien für die Vergabe berücksichtigt:
1. Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. 2. Der Stromanbieter muss durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen können, dass sein angebotener Strom im gesamten Lieferzeitraum ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt. 3. Als Strom aus erneuerbaren Energiequellen gilt Strom aus: Photovoltaik, Wind, Biomasse, Wasserkraftanlagen bis 10 MW, Geothermie. 4. Die anbietenden Unternehmen sollen nicht Gründungen von Stromversorgern sein, die auch Atomkraftwerke betreiben. Mehr »